Heilpraktik in der Physiotherapie

Ist die so genannte beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten, zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach §1 Heilpraktikergesetz beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie. Es ist ein eigenständiger und abgrenzbarer Heilberuf unabhängig von der Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemein) Heilpraktiker. Die Kostenerstattung durch private Krankenkassen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig möglich.